Programm
German-American Workforce Development Program (WDP)
Auszubildende aus Deutschland, die ein berufsbezogenes Praktikum in den USA absolvieren
Programm
Auszubildende aus Deutschland, die ein berufsbezogenes Praktikum in den USA absolvieren
Cultural Vistas Inc. hat vom US-Außenministerium eine Sondergenehmigung erhalten, Auszubildenden aus Deutschland, einer bislang vom J-1 Exchange Visitor Program ausgeschlossenen Gruppe, bei der Beantragung eines J-1 Visums für ein Praktikum in den Vereinigten Staaten zu unterstützen. Dies erfolgt im Rahmen des German-American Workforce Development Programms, worin Cultural Vistas das J-1-Sponsoring für deutsche Azubis anbietet.
Bei weiteren Fragen zum Antragsverfahren oder zu den Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm können sich Interessent:innen wie auch Gastunternehmen in englischer Sprache an Christine Stephens-Bez, Business Development Manager, wenden: cstephens-bez@culturalvistas.org.
Was ist ein J-1 Visum?
Das Exchange Visitor Visum (J-1 Visum) ist ein Nichteinwanderungsvisum für Austauschprogramme des US-Außenministeriums (U.S. Department of State), das Menschen aus allen Ländern der Welt die Möglichkeit bieten, in den Vereinigten Staaten berufliche Erfahrungen zu sammeln und zu reisen. Das J-1 Exchange Visitor Program des US-Außenministeriums ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen für einen Zeitraum von einigen Wochen bis zu mehreren Jahren in den USA berufspraktische Kenntnisse zu erwerben, zu lehren, zu studieren, zu forschen oder besondere berufsspezifische Fähigkeiten zu erwerben.
Das Exchange Visitor Program wurde entwickelt, um Personen aus der ganzen Welt mit der Kultur und den Institutionen der Vereinigten Staaten vertraut zu machen und ein besseres Verständnis durch Bildungs- und Kulturaustausch zu fördern. Personen, die ein Praktikum in den USA absolvieren möchten, ohne zuvor einen gültigen Beschäftigungsstatus oder ein arbeitsbezogenes Visum erhalten zu haben, können stattdessen ein J-1-Visum beantragen. In allen Fällen ist ein sogenannter “Visa Sponsor” für diesen Prozess erforderlich.
Was ist die Rolle von Cultural Vistas?
Cultural Vistas Inc. ist eine gemeinnützige Organisation und ein solcher „Visa Sponsor“, der vom US-Außenministerium beauftragt wurde, Studenten und Auszubildenden aus Deutschland die Beantragung des J-1-Visums für den Zweck eines Praktikums in den USA zu ermöglichen. Das Visumsverfahren wird durch das Exchange Visitor Program des US-Außenministeriums geregelt und erfordert immer einen Visumsponsor, zu dessen Aufgaben es gehört, die Eignung der Studierenden oder Auszubildenden zu prüfen, den Inhalt des Praktikumsplans des Gastunternehmens zu bewerten, die Praktikumserfahrung zu unterstützen sowie die Einhaltung aller Vorgaben der US-Regierung für die Dauer des Programms in den USA sicherzustellen. Die Beantragung eines J-1-Visums für ein Praktikum in den USA ist ohne einen „Visa Sponsor“ nicht möglich.
Cultural Vistas arbeitet sowohl mit den Auszubildenden als auch mit deren Gastunternehmen zusammen, um sicherzustellen, dass beide zur Teilnahme am Exchange Visitor Program berechtigt sind, und bietet Unterstützung während der gesamten Dauer des Programms. Sowohl die Auszubildenden als auch die Gastunternehmen müssen einen Antrag bei Cultural Vistas einreichen. Zu den Aufgaben des Gastunternehmens gehört auch die Vorlage eines geeigneten Praktikumsplans für die Auszubildenden.
Note: Die Gebühren für die Visa-Sponsoring-Dienste von Cultural Vistas sind wie folgt und können von den Auszubildenden, dem aufnehmenden Unternehmen oder einer dritten Partei gezahlt werden.
Erforderliche Programmgebühren
| Administrative Bearbeitungsgebühr | USD $ 1.500 |
| SEVIS-Gebühr | USD $ 220 |
| Krankenversicherungsgebühr | USD $55-$65/Monat |
Optionale Gebühren
| Express Bearbeitung | USD $ 1.350 |
Auszubildende können sich hier online bewerben. Hinweis: Alle Bewerbenden müssen bei ihrer Bewerbung den Referenzcode “Apprentice” verwenden. Sobald die Bewerbung eingereicht wird, prüft Cultural Vistas, ob die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und setzt sich mit dem Gastunternehmen wegen der ihrerseits erforderlichen Dokumente in Verbindung. Wenn die Bewerbung alle Kriterien für das J-1-Sponsoring erfüllt, stellt Cultural Vistas das für die Beantragung eines J-1 Visums erforderliche Dokument (das sogenannte Formular DS-2019) aus und führt die beteiligten Parteien durch die weiteren Schritte. Bitte beachten Sie, dass die reine Bearbeitungszeit von Cultural Vistas in der Regel 4 bis 6 Wochen beträgt. Um ausreichend Zeit für die Beantragung und Erteilung des J-1 Visums sowie für die notwendigen Reisevorkehrungen zu haben, sollten Bewerbende ihre Bewerbung daher etwa fünf Monate vor Beginn des Praktikums bei Cultural Vistas einreichen.
US-Gastunternehmen, die bisher noch nie mit Cultural Vistas zusammengearbeitet haben, müssen ebenfalls ein Antragsformular ausfüllen. Neue Gastunternehmen müssen von Cultural Vistas überprüft werden, um festzustellen, ob sie die Vorgaben für Praktikumsgeber erfüllen. Neue Gastunternehmen müssen an einer Einführungsveranstaltung teilnehmen und eine einmalige Gebühr von 300 USD entrichten. Die Unternehmensvertreter:innen erhalten anschließend Zugang zum Cultural Vistas-Antragsportal, wo sie ihren vorgeschlagenen Praktikumsplan zur Überprüfung einreichen können. Nimmt ein Gastunternehmen mehrere Teilnehmende für ein Praktikum auf, ist für jede Person ein separater Praktikumsplan erforderlich. Bei weiteren Fragen zum Antragsverfahren für neue Gastunternehmen oder zu den Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm können sich Interessent:innen wie auch Gastunternehmen in englischer Sprache an Christine Stephens-Bez, Business Development Manager, wenden: cstephens-bez@culturalvistas.org..
Befinden Sie sich noch in der Berufsausbildung und möchten ein Praktikum in den USA absolvieren? Schauen Sie sich diese weiteren Möglichkeiten an: